Die Schweizerische Universitätskonferenz SUK ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen für die universitätspolitische Zusammenarbeit.
Die SUK verfügt über bindende Entscheidungskompetenzen in definierten Bereichen und hat folgende Aufgaben:
- Erlass von Rahmenordnungen über die Studienrichtzeiten und über die Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen, die für die Vereinbarungspartner verbindlich sind
- Gewährung von projektgebundenen Beiträgen
- periodische Beurteilung der Zuteilung der Nationalen Forschungsschwerpunkte unter dem Gesichtspunkt einer gesamtschweizerischen Aufgabenteilung unter den Hochschulen
- Anerkennung von Institutionen oder Studiengängen
- Erlass von Richtlinien für die Bewertung von Lehre und Forschung
- Erlass von Richtlinien zur Umsetzung des Wissens im Forschungsbereich
Die
SUK setzt sich zusammen aus den Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren der Universitätskantone, zwei Erziehungsdirektoren von Nichtuniversitätskantonen, dem Staatssekretär für Bildung und Forschung sowie dem Präsidenten des ETH-Rates. Mit beratender Stimme haben Einsitz der Präsident der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS, die Vize-Direktorin "Bildung" im Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF sowie die Direktorin des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT.
Quelle: www.cus.ch